„Bekomme ich überhaupt einen AVGS-Gutschein?“ – das ist meistens die erste Frage, die Gründer in Spe stellen. Verständlich. Denn anders als beim Gründungszuschuss gibt es beim AVGS keinen klaren „Du hast Anspruch ab X“ – die Bewilligung hängt am persönlichen Vermittler und an deiner Situation. Die gute Nachricht: Die Voraussetzungen sind klar definiert, du musst sie nur kennen.
In diesem Beitrag bekommst du die vollständige Übersicht: Wer kann einen AVGS-Gutschein bekommen, wer nicht, welche Anforderungen die Maßnahme selbst erfüllen muss – und wie du im Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter realistisch deine Chancen erhöhst.
Auf einen Blick: Den AVGS-Gutschein bekommen Menschen, die arbeitssuchend gemeldet, von Arbeitslosigkeit bedroht oder in einer Phase der beruflichen Neuorientierung sind. Voraussetzung sind eine konkrete Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter und ein nachvollziehbares Vermittlungsziel. Die Bewilligung ist eine Ermessensleistung – das heißt: kein automatischer Anspruch, aber bei guter Vorbereitung sehr realistisch.
Wer kann einen AVGS-Gutschein bekommen?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich an Personen, deren berufliche Eingliederung mit einer geförderten Maßnahme unterstützt werden kann. In der Praxis fallen darunter fünf große Gruppen, die sich an der Förderung beteiligen können – jeweils mit leicht unterschiedlichen Wegen zum Gutschein.
1. Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG1)
Das ist die häufigste und einfachste Konstellation. Wenn du nach einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung arbeitslos wirst und ALG1 beziehst, ist die Agentur für Arbeit für dich zuständig. Dein persönlicher Arbeitsvermittler entscheidet, welche Maßnahmen dir bei der beruflichen Eingliederung helfen – und ein Existenzgründungscoaching kann eine davon sein, wenn du den Wechsel in die Selbstständigkeit anstrebst.
Wichtig: ALG1-Bezieher haben in der Regel die schnellsten Bewilligungswege. Die Agentur sieht hier den klaren Aktivierungsauftrag und genehmigt AVGS-Gutscheine für Selbstständigkeits-Coaching häufig zügig.
2. Empfänger von Bürgergeld (ALG2)
Auch wenn du Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld 2 oder Hartz 4) beziehst, kannst du den AVGS-Gutschein bekommen. Zuständig ist hier dein Jobcenter. Die Hürde ist tendenziell etwas höher, weil das Jobcenter strenger auf den Vermittlungserfolg schaut – aber bei klarer Selbstständigkeits-Perspektive sind AVGS-Bewilligungen auch hier üblich.
Tipp: Wenn du Bürgergeld beziehst und eine Selbstständigkeit anstrebst, ist neben dem AVGS auch das Einstiegsgeld ein wichtiges Stichwort – das ist die Bürgergeld-Variante einer Selbstständigkeitsförderung und kann zusätzlich beantragt werden.
3. Von Arbeitslosigkeit Bedrohte
Du bist noch in einem Arbeitsverhältnis, hast aber bereits eine Kündigung in der Hand oder weißt, dass dein Vertrag ausläuft? Dann gilst du als „von Arbeitslosigkeit bedroht“ und kannst den AVGS-Gutschein noch vor deiner offiziellen Arbeitslosmeldung bekommen.
Das ist strategisch oft der beste Zeitpunkt: Du hast noch Einkommen, kannst dich ohne finanziellen Druck aufs Coaching konzentrieren und startest deine Selbstständigkeit nahtlos – ohne Lücke zwischen Anstellung und eigenem Business. Voraussetzung ist, dass du bei der Agentur für Arbeit „arbeitssuchend“ gemeldet bist (das ist sogar Pflicht, sobald du von einer Kündigung weißt – spätestens drei Monate vor Vertragsende).
4. Personen in beruflicher Neuorientierung
Auch ohne offizielle Arbeitslosigkeit kannst du in bestimmten Fällen einen AVGS-Gutschein bekommen – etwa wenn du nach einer Familienzeit zurück in den Arbeitsmarkt willst, eine Krankheit hinter dir hast oder dich nach einer langen Selbstständigkeit neu orientierst und entweder eine Anstellung oder eine veränderte Selbstständigkeit anstrebst.
Hier ist die Argumentation gegenüber dem Vermittler entscheidend: Du musst zeigen, dass dein Coaching-Vorhaben dich realistisch zu einer beruflichen Aktivität führt – nicht nur „mal sehen, was draus wird“.
5. Berufsausbildung-Gefährdete und Sonderfälle
In Einzelfällen können auch Auszubildende oder junge Erwachsene in schwierigen beruflichen Übergängen einen AVGS bekommen – das ist seltener und eher in spezifischen Programmen verankert. Für die meisten Existenzgründungs-Coachings sind die ersten vier Gruppen oben die relevanten.
Welche Voraussetzungen muss die Maßnahme erfüllen?
Selbst wenn du persönlich zu einer der berechtigten Gruppen gehörst, gibt der AVGS-Gutschein dir keine Carte blanche für jedes beliebige Coaching. Die Maßnahme selbst muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen – sonst lehnt die Agentur die Förderung ab, selbst wenn der Vermittler eigentlich zustimmen würde.
AZAV-Zertifizierung des Anbieters
Der wichtigste Filter: Dein Coach oder Coaching-Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein. AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Das bedeutet: Der Anbieter wurde von einer fachkundigen Stelle geprüft und seine Coaching-Qualität, sein Personal, seine Räumlichkeiten und seine Prozesse erfüllen die formalen Anforderungen für staatlich geförderte Maßnahmen. Ohne AZAV-Zertifizierung – kein AVGS-Einlöseverfahren, egal wie gut der Coach inhaltlich sein mag.
Gültige Maßnahmenummer
Zusätzlich zur Zertifizierung als Träger braucht jede einzelne Maßnahme eine eigene Maßnahmenummer. Sie ist quasi die „Produkt-ID“ deines Coachings – an ihr erkennt die Agentur, welche Inhalte, welcher Umfang und welche Zielgruppe diese spezifische Maßnahme abdeckt.
Die Maßnahmenummer muss zur Förderzweck passen. Ein AVGS für Bewerbungstraining kann nicht für ein Existenzgründungscoaching eingelöst werden – auch nicht beim selben Anbieter. Frag jeden potenziellen Coach immer nach der konkreten Maßnahmenummer für dein Vorhaben (mein AVGS-Gründercoaching läuft zum Beispiel unter der Nummer 361/85/25).
Passung zu deinem beruflichen Ziel
Die dritte Voraussetzung ist weicher, aber wichtig: Die Maßnahme muss im Sinne deiner beruflichen Eingliederung „logisch“ sein. Wenn du beispielsweise im Vermittlungsgespräch erklärst, du willst Industriekauffrau werden, und dann einen AVGS für ein „Selbstständigkeit als Influencer“-Coaching beantragst, wird der Antrag scheitern. Eine konsistente Linie zwischen deinem Profil, deiner geäußerten Berufsperspektive und der Maßnahmenwahl ist Pflicht.
Wer bekommt KEINEN AVGS-Gutschein?
Auch das ist klar: Es gibt Konstellationen, in denen der AVGS schlicht nicht möglich ist. Damit du nicht unnötig Aufwand investierst, hier die wichtigsten Ausschlussgründe:
- Bestehendes Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Kündigung in Sicht — wer fest angestellt ist und keine drohende Arbeitslosigkeit hat, ist für den AVGS nicht förderfähig.
- Bereits hauptberuflich Selbstständige — wenn du dein Business schon führst, bist du in der Regel keine Zielperson für AVGS-Maßnahmen mehr (für laufende Selbstständigkeit gibt es andere Förderwege wie KfW-Beratungen oder regionale Programme).
- Personen ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in Deutschland — Voraussetzung ist immer eine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit nach deutschen Standards.
- Auszubildende in laufender Ausbildung — die typischen AVGS-Coachings sind nicht für aktive Auszubildende konzipiert.
- Pensionierte / Personen im Ruhestand — der AVGS richtet sich auf berufliche Eingliederung, nicht auf Beschäftigung im Ruhestand.
Wie weise ich die Voraussetzungen nach?
In der Praxis musst du nichts „beweisen“ – die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sieht deinen Status ohnehin im System. Was du aber brauchst, ist eine klare Argumentation im Gespräch. Drei Dinge solltest du parat haben:
- Dein berufliches Ziel: Wo willst du in 6–12 Monaten stehen? Wenn die Antwort „in der Selbstständigkeit als Coach für mittelständische Unternehmen“ lautet, ist das eine klare Aussage. „Vielleicht irgendwas mit Online-Business“ reicht nicht.
- Warum gerade jetzt: Was bringt dich in dieser Phase dazu, den Schritt zu gehen? Erfahrung aus deiner letzten Anstellung? Konkreter erster Kunde in Sicht? Das macht den Plan greifbar.
- Welche Maßnahme du vorhast: Konkreter Anbieter, konkrete Maßnahmenummer, konkretes Format. Idealerweise hast du den Coach schon kontaktiert und kannst sagen: „Ich plane das Coaching bei XY, Maßnahmenummer ABC, 80 Stunden über 3 Monate.“
Wer mit dieser Klarheit ins Gespräch geht, hat deutlich höhere Bewilligungschancen als jemand, der „mal nachfragt, ob da was geht“. Das gilt sowohl bei Agentur für Arbeit als auch beim Jobcenter.
Was, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind?
Es gibt Grenzfälle. Du hast vielleicht den ALG1-Anspruch fast aufgebraucht, du bist in einer ungewöhnlichen beruflichen Situation, oder dein Vermittler ist skeptisch. In solchen Fällen lohnt sich ein zweiter Blick:
- Widerspruch nach Ablehnung: Du hast einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Häufig wird der Bescheid in der zweiten Instanz reversibel, besonders wenn du die Argumentation präzisierst und konkrete Unterlagen nachreichst.
- Wechsel des Vermittlers: In großen Agenturen sind die Spielräume von Vermittler zu Vermittler unterschiedlich. Bei einer harten Ablehnung kann ein Vermittlungswechsel manchmal helfen – das ist deine Patientin-Recht.
- Alternative Förderwege prüfen: Wenn AVGS wirklich nicht geht, gibt es regionale Gründungsförderungen, Stiftungsmittel oder die Investitionsbank-Programme der Länder. Das ist ein größeres Feld – aber kein Sackgassen-Ende.
Häufige Fragen zu AVGS-Voraussetzungen
Brauche ich einen Mindest-ALG1-Restanspruch für den AVGS?
Nein. Anders als beim Gründungszuschuss (mindestens 150 Tage Restanspruch nötig) gibt es beim AVGS keine Mindestdauer. Selbst wenn dein ALG1 in zwei Wochen ausläuft, kannst du theoretisch noch einen AVGS bekommen – sofern die Maßnahme realistisch in der verbleibenden Zeit beginnt und sinnvoll ist.
Bekomme ich den AVGS auch als Selbstständige in einer Krise?
In der Regel nein. Wenn du bereits hauptberuflich selbstständig bist und gerade eine wirtschaftliche Krise hast, bist du nicht „arbeitssuchend“ im Sinne der Definition. Es gibt andere Förderprogramme – beispielsweise BAFA-Beratungen oder die Beratungsförderung der Bundesländer –, die für laufende Selbstständige gedacht sind. Der AVGS ist nicht der richtige Weg.
Kann ich auch in Elternzeit einen AVGS beantragen?
Das hängt vom Status ab. Wenn du während der Elternzeit als „arbeitssuchend für die Zeit nach Elternzeit“ bei der Agentur gemeldet bist und einen klaren Plan zur Wiedereingliederung hast, ist eine AVGS-Förderung möglich. Du musst aber aktiv erkennen lassen, dass du innerhalb der nächsten Monate beruflich aktiv werden willst.
Was passiert, wenn der Vermittler den AVGS für unnötig hält?
Das ist die häufigste Hürde – nicht „du bekommst keinen AVGS, weil du nicht förderfähig bist“, sondern „dein Vermittler sieht die Notwendigkeit nicht“. In diesem Fall hilft es, mit konkreteren Unterlagen ins zweite Gespräch zu gehen: ein einseitiges Konzept deines Vorhabens, der Coach bereits ausgewählt, der Zeitplan klar. Das verändert die Wahrnehmung von „diffuse Idee“ zu „strukturiertem Vorhaben“.
Gibt es Wartezeiten für AVGS-Anträge?
Es gibt keine offizielle Wartezeit. In der Praxis kann die Bearbeitung aber je nach Auslastung der Agentur einige Tage bis wenige Wochen dauern. Wenn du einen festen Coaching-Starttermin im Auge hast, plane das ein und reiche deinen Antrag entsprechend früh ein. Im Idealfall wird dir der Gutschein direkt im Vermittlungsgespräch ausgestellt.
Muss der Coach in meiner Stadt sitzen?
Nein. Der AVGS-Gutschein ist nicht regional gebunden – du kannst ihn deutschlandweit einlösen, sofern der Anbieter AZAV-zertifiziert ist. Viele AVGS-Coachings funktionieren komplett oder teilweise online, was die Auswahl deutlich erweitert. Mein Coaching findet beispielsweise online deutschlandweit statt, mit Präsenz-Optionen in Viersen.
Fazit: Voraussetzungen kennen, sauber argumentieren
Die Voraussetzungen für den AVGS-Gutschein sind nicht starr, aber sie sind klar. Wer in eine der fünf förderfähigen Gruppen gehört, einen AZAV-zertifizierten Coach mit passender Maßnahmenummer ausgewählt hat und seinen beruflichen Plan klar formulieren kann, hat sehr realistische Chancen auf eine Bewilligung. Wer hingegen unvorbereitet ins Gespräch geht und nur „mal fragt, ob da was geht“, lässt die Förderung oft liegen.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und jetzt den nächsten Schritt machen willst, sieh dir mein AVGS-Gründercoaching mit der Maßnahmenummer 361/85/25 an – dort findest du alle Inhalte, den 8-Schritte-Plan und konkrete Hinweise zum Antragsprozess. Wer noch unsicher ist, ob AVGS oder Gründungszuschuss der richtige Weg ist, findet in meinem Beitrag AVGS oder Gründungszuschuss – welche Förderung passt zu dir? die direkte Gegenüberstellung. Und wenn du wissen willst, wie du dich konkret auf das Vermittlungsgespräch vorbereitest, lies meinen Beitrag zur Vorbereitung auf den AVGS-Gutschein.






