AVGS oder Gründungszuschuss – welche Förderung passt zu dir?

Du gehst aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit – und entdeckst plötzlich zwei Begriffe, die sich erstaunlich ähnlich anhören: AVGS und Gründungszuschuss. Beide kommen von der Agentur für Arbeit, beide sollen dich beim Sprung in die Selbstständigkeit unterstützen. Aber sie machen komplett unterschiedliche Dinge. Wer das verwechselt, lässt entweder Geld liegen – oder beantragt das Falsche und wundert sich über die Ablehnung.

In diesem Beitrag bekommst du die klare Abgrenzung: Was ist AVGS, was ist der Gründungszuschuss, wer bekommt was, und – das ist der Punkt, den die meisten übersehen – wie du beide kombinieren kannst.

Auf einen Blick: Der AVGS-Gutschein bezahlt dir ein Coaching auf dem Weg in die Selbstständigkeit – als Sachleistung. Der Gründungszuschuss bezahlt dir den Lebensunterhalt in den ersten Monaten deiner Selbstständigkeit – als Geldleistung. Beide sind kombinierbar, beide haben unterschiedliche Voraussetzungen, beide werden bei der Agentur für Arbeit beantragt.

Was ist der AVGS-Gutschein?

Der AVGS – ausgeschrieben „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ – ist ein Gutschein, mit dem du eine geförderte Maßnahme bezahlen kannst. In Verbindung mit der Selbstständigkeit ist die häufigste Form das Existenzgründungscoaching: ein strukturierter Begleitprozess, in dem du an deinem Geschäftsmodell, deiner Positionierung, deinen ersten Kunden, der Finanzplanung und der Umsetzung arbeitest.

Wichtig: Der AVGS ist eine Sachleistung, nicht Bargeld. Du bekommst keinen Cent ausgezahlt – du bekommst stattdessen einen Gutschein über eine bestimmte Anzahl Coaching-Stunden (typisch sind 80 bis 150 Stunden). Diese Stunden lösen wir gemeinsam in einem AZAV-zertifizierten Coaching ein. Die Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter zahlt direkt an den Coaching-Anbieter, nicht an dich.

  • Wer beantragt es? Arbeitssuchende mit ALG1- oder ALG2-Bezug. Auch von Arbeitslosigkeit Bedrohte (kurz vor Kündigung).
  • Wo beantragen? Bei deinem persönlichen Vermittler – entweder Agentur für Arbeit oder Jobcenter, je nach Status.
  • Wie hoch? Je nach Bewilligung 80–150 Coaching-Stunden, im Wert von typischerweise 4.000–10.000 €. Du zahlst keinen Cent.
  • Voraussetzung beim Coach: Der Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein und eine Maßnahmenummer haben. Bei mir ist das die Nummer 361/85/25.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist etwas ganz anderes: eine direkte Geldleistung, die dir die Agentur für Arbeit auszahlt, während du dich in die Selbstständigkeit bewegst. Das Geld geht direkt auf dein Konto und ist gedacht, deinen Lebensunterhalt in der kritischen Anlauf­phase zu sichern – also Miete, Lebensmittel, Versicherungen, all das, während dein Business noch zu wenig Umsatz macht.

Die Förderung läuft in zwei Phasen. In den ersten sechs Monaten bekommst du dein bisheriges Arbeitslosengeld 1 plus eine Pauschale von 300 € für deine soziale Absicherung – also faktisch dein gewohntes ALG1-Einkommen plus 300 € obendrauf. Wenn du danach beweist, dass dein Business läuft und du Vollzeit selbstständig arbeitest, kannst du die zweite Phase beantragen: weitere neun Monate, in denen du nur noch die 300-Euro-Pauschale bekommst.

  • Wer beantragt es? Nur Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG1) – nicht Hartz-4 / Bürgergeld-Empfänger.
  • Wo beantragen? Ausschließlich bei der Agentur für Arbeit (nicht Jobcenter).
  • Wie viel? Phase 1: ALG1 + 300 € für 6 Monate. Phase 2 (optional, mit Nachweis): 300 € für weitere 9 Monate.
  • Voraussetzungen: Mindestens 150 Tage ALG1-Restanspruch zum Antragszeitpunkt, eine Tragfähigkeitsbescheinigung (z.B. von einer fachkundigen Stelle), Hauptberuflichkeit der Selbstständigkeit (mindestens 15 Stunden/Woche).

Die zentralen Unterschiede im direkten Vergleich

Beide Förderungen kommen von der Agentur für Arbeit, aber das war’s auch schon mit den Gemeinsamkeiten. Hier die wichtigsten Unterschiede in einer Tabelle:

KriteriumAVGS-GutscheinGründungszuschuss
Was bekomme ich?Coaching-Stunden (Sachleistung)Bargeld auf mein Konto (Geldleistung)
Wofür ist es gedacht?Beratung und BegleitungLebensunterhalt während Gründung
Wer kann beantragen?ALG1- und ALG2-Empfänger, von AL BedrohteNur ALG1-Empfänger
Wo beantragen?Agentur für Arbeit ODER JobcenterNur Agentur für Arbeit
AnspruchstypErmessensleistungErmessensleistung
Höhe80–150 Coaching-Stunden, ca. 4.000–10.000 €ALG1 + 300 € für 6 Monate, ggf. + 9 Monate à 300 €
Restanspruch nötig?NeinMindestens 150 Tage ALG1
Coach AZAV-zertifiziert?PflichtNicht relevant

Wann passt was — und wann beides?

Das Schöne ist: Du musst dich nicht entscheiden. Beide Förderungen schließen sich nicht gegenseitig aus – im Gegenteil, sie ergänzen sich perfekt. Ein typischer Weg sieht so aus:

  1. Du beziehst ALG1 und überlegst, dich selbstständig zu machen.
  2. Du beantragst zuerst den AVGS-Gutschein – damit bekommst du das Coaching, in dem dein Geschäftsmodell, deine Positionierung und dein Businessplan entstehen.
  3. Während des Coachings entwickeln wir deinen Businessplan und holen die fachkundige Stellungnahme bzw. Tragfähigkeitsbescheinigung ein – die brauchst du sowieso für den Gründungszuschuss-Antrag.
  4. Mit dem fertigen Businessplan beantragst du danach den Gründungszuschuss – genau in dem Moment, in dem du gründungsfähig bist.
  5. Du startest deine Selbstständigkeit mit kostenfreiem Coaching plus 6 Monaten Lebensunterhalts-Förderung im Rücken.

Das ist die geförderte Kombination, die viele Gründer übersehen. Die Agentur für Arbeit weist nicht von sich aus auf beide Wege hin – du musst sie kennen und gezielt beantragen.

Was beim AVGS-Coaching tatsächlich passiert

Wenn du den AVGS-Gutschein einlöst, bekommst du nicht „nur ein paar Beratungsstunden“. Ein gutes Existenzgründungscoaching ist ein strukturierter Prozess über mehrere Wochen oder Monate. Bei mir läuft das nach einem klaren Acht-Schritte-Plan: Geschäftsidee schärfen, Zielgruppe und Markt analysieren, Geschäftsmodell entwickeln, Marketing- und Vertriebsstrategie aufbauen, Finanzplanung erstellen, Businessplan finalisieren, Gründung umsetzen, erste Kunden gewinnen.

Wenn dich der vollständige Ablauf interessiert, sieh dir mein AVGS-Coaching an. Dort findest du alle Details zur Maßnahmenummer, zu den Inhalten und zum Ablauf der Beantragung.

Was Antrag und Bewilligung in der Praxis bedeuten

Beide Förderungen sind Ermessensleistungen. Das heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch, du musst deinen persönlichen Vermittler überzeugen. In der Praxis ist das beim AVGS deutlich einfacher als beim Gründungszuschuss.

Beim AVGS reicht häufig schon ein klares Gespräch, in dem du dein Vorhaben skizzierst und benennst, dass du gerade ein Coaching brauchst, um den nächsten Schritt vorzubereiten. Viele Vermittler stellen den Gutschein in dieser Phase aus, weil sie das als legitimen Aktivierungsschritt sehen – immerhin willst du ja aus der Arbeitslosigkeit raus.

Beim Gründungszuschuss ist die Hürde höher. Hier brauchst du einen vollständigen Businessplan, eine fachkundige Stellungnahme einer anerkannten Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Steuerberater, Banken, oder ein zertifizierter Gründercoach) und einen schlüssigen Finanzplan. Wenn dein Vermittler an einer Stelle nicht überzeugt ist – etwa weil dein Konzept zu vage wirkt –, wird der Antrag abgelehnt. Genau hier ist das vorgeschaltete AVGS-Coaching Gold wert: Du gehst in den Gründungszuschuss-Antrag mit professionell vorbereiteten Unterlagen.

Die häufigsten Verwechslungen und wie du sie vermeidest

In den letzten Jahren habe ich hunderte Fälle begleitet, in denen Gründer in einer der zwei klassischen Fallen gelandet sind. Falle eins: Sie beantragen den Gründungszuschuss ohne vorherige Vorbereitung, der Antrag wird abgelehnt, und sie wissen nicht, was sie als Nächstes tun sollen. Falle zwei: Sie wissen nicht, dass es den AVGS überhaupt gibt, und gehen davon aus, dass sie ein Coaching aus eigener Tasche zahlen müssten.

Beide Fallen sind vermeidbar, wenn du die richtige Reihenfolge kennst: AVGS zuerst, Gründungszuschuss danach. Mit dem AVGS-Coaching baust du genau die Unterlagen auf, die du beim Gründungszuschuss-Antrag brauchst. Das ist kein „Nice to have“, das ist Strategie.

Häufige Fragen zu AVGS und Gründungszuschuss

Kann ich AVGS und Gründungszuschuss gleichzeitig nutzen?

Ja. Sie schließen sich nicht aus. In der Regel wird der AVGS in der Vorbereitungsphase eingelöst (während du noch ALG1 beziehst), der Gründungszuschuss startet mit der eigentlichen Gründung. Ein AVGS-Coaching liefert dabei oft sogar die fachkundige Stellungnahme, die du für den Gründungszuschuss-Antrag brauchst.

Bekomme ich auch als Bürgergeld-Empfänger den Gründungszuschuss?

Nein. Der Gründungszuschuss ist ALG1-exklusiv. Wenn du Bürgergeld (ALG2) beziehst, kannst du das Einstiegsgeld beantragen – das ist die Bürgergeld-Variante einer Selbstständigkeitsförderung. Den AVGS-Gutschein bekommst du allerdings auch als Bürgergeld-Empfänger über das Jobcenter.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Der AVGS wird häufig direkt im Gespräch oder innerhalb weniger Tage ausgestellt. Der Gründungszuschuss braucht typischerweise zwei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit, abhängig von der Auslastung der Agentur und der Vollständigkeit deiner Unterlagen.

Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Du hast das Recht, einen Widerspruch einzulegen – innerhalb eines Monats nach Bescheid. Bei einem soliden Geschäftskonzept lohnt sich der Widerspruch oft, besonders wenn die Begründung der Ablehnung formaler Natur ist (z.B. fehlende Unterlagen, ungenaue Tragfähigkeitsbescheinigung). Auch hier ist die Vorarbeit im AVGS-Coaching die beste Versicherung.

Muss ich den Coach selbst aussuchen?

Ja. Die Agentur für Arbeit gibt dir keinen Coach vor. Du hast freie Wahl, solange der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und eine gültige Maßnahmenummer für genau deinen Themenbereich hat. Frag den Coach immer nach der Maßnahmenummer – das ist der Beleg, dass du den Gutschein dort einlösen kannst.

Bekomme ich den AVGS auch ohne Selbstständigkeits-Plan?

Es gibt AVGS-Coachings für viele Themen – Bewerbungstraining, Kommunikation, Existenzgründung, IT-Schulungen. Wenn dein Ziel kein Selbstständigkeits-Coaching ist, brauchst du einen Anbieter mit der entsprechenden anderen Maßnahmenummer. Mein Angebot ist explizit auf Existenzgründung zugeschnitten.

Fazit: Beide kennen, beide nutzen

AVGS und Gründungszuschuss sind keine Konkurrenten, sondern zwei Werkzeuge für unterschiedliche Probleme. Der AVGS löst das „Wie komme ich gut vorbereitet in die Selbstständigkeit?“, der Gründungszuschuss löst das „Wovon lebe ich in den ersten Monaten?“. Wer beide kennt und in der richtigen Reihenfolge beantragt – AVGS zuerst, Gründungszuschuss danach –, startet mit deutlich mehr finanzieller Sicherheit und einem strukturell besseren Geschäftsmodell.

Wenn du gerade in der Anfangsphase bist, beginnst du am besten mit dem AVGS. Sieh dir mein AVGS-Coaching mit der Maßnahmenummer 361/85/25 an oder lies, wie der Gründungszuschuss im Detail funktioniert beziehungsweise wie du den AVGS-Gutschein konkret beantragst.

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