Keynote Speaker

Bedingungen.

Honorar:

Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. Spesen, Reisekosten und Umsatzsteuer.

Reisekosten:

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden Reisekosten zusätzlich zum Honorar abgerechnet. Die Reisekosten werden pauschal wie im Folgenden berechnet. Für den Fall, dass die tatsächlichen Reisekosten die hier genannten Beträge übersteigen, werden die tatsächlich angefallenen Reisekosten in Rechnung gestellt.

Für Veranstaltungen im Umkreis von 100 km um Viersen/Deutschland werden 250 Euro netto veranschlagt. Im Übrigen werden Reisekosten innerhalb Deutschlands mit 900 Euro netto berechnet. Für Veranstaltungen im europäischen Ausland werden 1.200 Euro verrechnet. Für Veranstaltungen außerhalb Europas wird vorab eine Pauschale mitgeteilt. Sollten die realen Reisekosten über diesen Beiträgen liegen, werden die realen Kosten abgerechnet.

Technik:

Die erforderliche Technik (wie z.B. Lautsprecheranlage, Mikrofon, Beamer, Laptop, Leinwand, Flipchart, Presenter etc.) wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Rechnungstellung:

Die Rechnungstellung für das Honorar und sonstige Kosten erfolgt in der Regel nach dem Veranstaltungsdatum. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen.

Kündigung:

Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

  • bis 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Honorars
  • bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars
  • ab dem 27. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Honorars

Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Kosten für beispielsweise Übernachtung und An- bzw. Abreise sind vom Auftraggeber zu tragen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Gebühren ist
das Eingangsdatum der Kündigung beim Auftragnehmer.

Höhere Gewalt (z.B. COVID19):

Sollte aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit oder sonstigen, vom Referenten nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden können oder aufgrund von örtlichen COVID19-Bestimmungen keine Durchführung der Veranstaltung möglich sein, einigen sich die Vertragspartner auf die einmalige Verschiebung des Termins um maximal
12 Monate.
Hiervon ausgeschlossen ist die vom Auftraggeber eigenmächtig bestimmte, nicht gesetzlich vorgeschriebene Verschiebung der Veranstaltung, für die die Regelung zur Kündigung gelten.

Sollte der Veranstalter einen Formatwechsel (z.B. von Präsenz- auf Digitalveranstaltung) der ursprünglich als Präsenztermin geplanten Veranstaltung auf Grund der COVID19-Bestimmungen bestimmen, so ist dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Spesen und Reisekosten werden in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt, es sei denn sie sind bereits beim Auftragnehmer angefallen.

Haftungsausschluss:

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftraggeber – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist jegliche Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund und soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.

Diese Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Urheberrecht des Auftragnehmers:

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von ihm erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Die gilt auch für etwaige Mitschnitte und Aufzeichnungen von Vorträgen und Seminaren, auch wenn diese nur für den internen Einsatz erstellt werden. Weitere Leistungen wie z.B. gesonderte Interviews, Blogbeiträge oder Ähnliches sind nur nach vorheriger Abstimmung möglich.

Rechte und Pflichten des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer wird sich nach besten Kräften bemühen, die an ihn gestellten Anforderungen nach Maßgabe des Briefings am Veranstaltungsort zu erfüllen. Der Auftragnehmer wird mindestens 60 Minuten vor dem Auftritt am Veranstaltungsort eintreffen. Eine Teilnahme des Auftragnehmers an weiteren Terminen (z.B. Technikcheck, Dinner oder Get Together) kann nicht verbindlich zugesichert werden. Die Möglichkeit weitere Bestandteile zu buchen, besteht innerhalb des Buchungsvorgangs oder kann nachträglich beim Auftragnehmer angefragt werden.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers:

Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, führt der Auftraggeber im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch. Ihm obliegen die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben, sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA.

Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer von jeglichen Haftungen, Verlusten, Schadenersatzansprüchen, Kosten und Gebühren schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit dem Nichtauftreten des Referenten bei der Veranstaltung entstehen.

Sonstige Bestimmungen:

Etwaige Änderungen oder Korrekturen der Buchung müssen bei dem Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail angefragt werden.

Über die vertraglichen Inhalte und Konditionen wird Stillschweigen vereinbart. Eine Zuwiderhandlung kann Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Diese Geheimhaltungspflicht dauert auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder den
gesetzlichen Regelungen widersprechen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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