Erfolgscamp

Bedingungen.

Pflichten des Veranstalters:

  • Der Veranstalter sichert dem Teilnehmer einen Platz bei der angegebenen Veranstaltung als teilnehmendes Unternehmen zu.
  • Der Preis beinhaltet die Unterkunft während der Veranstaltung, die Verpflegung als auch die jeweiligen Coaching Sessions.
  • Die Veranstaltung ist auf eine sehr begrenzte Anzahl teilnehmende Unternehmen beschränkt.
  • Die Veranstaltung gliedert sich in Einzelcoachings, Gruppentermine als auch spezielle Einzelarbeit.
  • Der Aufbau und die Organisation der Veranstaltung obliegt dem Veranstalter.

Organisation und Ablauf:

  • Der Teilnehmer reist selbstständig zum Veranstaltungsort an.
  • Die Zahlung erfolgt mittels Rechnungsstellung nach Buchung.
  • Eine Stornierung der Teilnahme ist aufgrund der Individualität des Angebotes nach Abschluss dieser Vereinbarung nicht möglich.
  • Der Teilnehmer sichert zu, dass er über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt.
  • Der Teilnehmer kommt für etwaige entstehende Schäden am Eigentum Dritter eigenständig auf.
  • Der Auftraggeber setzt zu speziellen Themen weitere hoch qualifizierte Trainer ein, um das Ergebnis für den Teilnehmer noch zu steigern.
  • Die Anreise erfolgt am ersten Tag um 15 Uhr. Die Abreise am letzten Tag um 12 Uhr. Die tägliche Coachingzeit der Teilnehmer liegt zwischen 10 und 17 Uhr inklusive Pausen. Die Essenszeiten werden durch den Veranstalter rechtzeitig vorher bekannt gegeben.
  • Der Teilnehmer erhält rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nähere Informationen zum genauen individuellen Ablauf.
  • Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei der angebotenen Leistung nicht um eine Reise handelt.
  • Die Teilnehmer weisen den Veranstalter eigenständig und rechtzeitig auf etwaige Allergien und/oder andere Unverträglichkeiten hin. Dieser versucht dies sofern möglich zu berücksichtigen.

Weiteres:

  • Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
  • Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, sollen sich die Parteien auf eine Regelung einigen, welche die unwirksame oder fehlende Bestimmung so weit wie möglich ersetzt.
  • Sollte das Event aufgrund höherer Gewalt, Flugreisebeschränkungen oder anderer Auflagen bzw. anderer Gründe des Veranstalters nach nicht stattfinden, schlägt der Veranstalter dem Teilnehmer zwei alternative Termine vor, sobald die Nennung dieser verbindlich möglich ist.
  • Die Rechnung wird nach Buchung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
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Felix Thönnessen hat 4,84 von 5 Sternen 740 Bewertungen auf ProvenExpert.com